der BIG cinema GmbH, Käthe Kollwitz Strasse 115, 04109 Leipzig
Vermietung und sonstige Sach- und Dienstleistungen
§1. Diese Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich bei Verträgen zwischen der BIG cinema GmbH und Unternehmern gem. § 14 BGB. Sie gelten auch für künftige Verträge. Die Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen erfolgt auch durch schlüssiges Handeln, sobald der Vertragspartner die Leistungen der BIG cinema GmbH annimmt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nicht gültig. Ihnen wird bereits hiermit widersprochen.
§2. Die BIG cinema GmbH bietet ihre Leistungen unverbindlich an.
§3. BIG cinema vermietet insbesondere Equipment für Ton- und Filmvorführungen. Den Transport schuldet die BIG cinema GmbH auch dann, wenn sie den Transport im Auftrag des Kunden organisiert nicht.
§4. Wenn die Parteien keinen Preis vereinbaren, ergeben sich die Preise für die jeweiligen Leistungen aus den Listenpreisen. Die Preislisten der BIG cinema GmbH werden auf Anforderung versandt. Darüber hinaus sind diese auf der Webseite einzusehen.
§5. Eine Stornierung der Leistungen ist nur vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung möglich. Der Vertragspartner gewährt im Falle der Stornierung an die BIG cinema GmbH folgende Stornokosten als Vertragsstrafe:
• ab dem 30. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 20 % der Bruttoauftragssumme
• ab dem 10. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 50 % der Bruttoauftragssumme
• ab dem 3. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 80 % der Bruttoauftragssumme
• ab dem 2. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 100 % der Bruttoauftragssumme
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der BIG cinema GmbH maßgebend.
§6. Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird mit Übergabe des vermieteten Equipments bzw. Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen fällig. Die Rechnung der BIG cinema GmbH ist innerhalb von drei Tagen auszugleichen. Darüber hinaus hat die BIG cinema GmbH das Recht, vor Übergabe des vermieteten Equipments einen Kostenvorschuss i. H. v. 75 % der Bruttoauftragssumme vom Vertragspartner mit einer Zahlungsfrist Frist von drei Tagen zu fordern. Für den Fall, dass die Begleichung der Rechnung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug und es entfällt dadurch auch ein möglicherweise im Rahmen des Vertrages vereinbarter Discount bzw. Nachlass.
§7. Das von der BIG cinema GmbH vermietete Equipment muss vom
Vertragspartner besonders sorgfältig behandelt werden. Eine Bedienung
ist nur durch technisch geschultes Personal zulässig. Der
Vertragspartner wird der BIG cinema GmbH jeden Schaden am Equipment
ersetzen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Schaden
an dem vermieteten Equipment durch die BIG cinema GmbH verursacht wurde.
Der Vertragspartner hat das vermietete Equipment bei Übernahme
sorgfältig zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Auch nach
der Übernahme wird der Vertragspartner das Equipment insbesondere die
technisch aufwendigen Geräte im Rahmen der sorgfältigen Behandlung
permanent prüfen und etwaige Störungen bzw. Fehler unverzüglich der BIG
cinema GmbH schriftlich mitteilen. Die Beseitigung der Störungen bzw.
der Fehler am vermieteten Equipment obliegt ausschließlich dem
Fachpersonal der BIG cinema GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, an dem
vermieteten Equipment bzw. Geräten Änderungen oder Reparaturen
vorzunehmen. Den Aufwand der Fehlerbeseitigung bzw. die Kosten der
Reparaturen am vermieteten Equipment, die während der Mietdauer
anfallen, wird der Vertragspartner gegenüber der BIG cinema GmbH
erstatten, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die
Störungen bzw. Fehler in den Verantwortungsbereich der BIG cinema GmbH
fallen.
§8. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit auch
Servicepersonal von der BIG cinema GmbH insbesondere für die Bedienung
des vermieteten Equipments in Anspruch zu nehmen. Die Parteien schließen
hierüber eine gesonderte vertragliche Vereinbarung. Schadensersatz kann
nur dann von der BIG cinema GmbH gefordert werden, wenn der BIG cinema
GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten der
Vorwurf eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Auswahlverschuldens
gemacht werden kann.
§9. Die BIG cinema GmbH haftet
ausschließlich nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen. Eine Haftung der BIG cinema GmbH bei leichter
Fahrlässigkeit besteht nicht. Dies gilt auch für alle möglichen Schäden
des Vertragspartners.
§10. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
das gemietete Equipment gegen das Risiko des Verlustes, des Diebstahls,
der Beschädigung etc. zu versichern. Dabei muss der Vertragspartner
insbesondere eine Haftpflichtversicherung besitzen, die auch die
Gefahren versichert, die evtl. von dem vermieteten Equipment ausgehen
können, sei es durch die mit dem Equipment naturgemäß verbunden Risiken,
als auch die durch die Bedienung und Unwelteinflüsse entstehenden
Risiken, z. B. bei Unwettern.
§11. BIG cinema haftet nicht für
den Aufbau des vermieteten Equipments. Der Aufbau und die gegen
Unwelteinflüsse vorzunehmenden Sicherungen obliegen ausschließlich dem
Mieter, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die BIG cinema GmbH
dem Vertragspartner vereinbarungsgemäß Service- und Bedienpersonal zu
Verfügung stellt. Bei einem Ausfall der gemieteten Geräte übernimmt die
BIG cinema auch keine Haftung für Folgeschäden entsprechend Ziffer 9 der
AGB. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für die Rückerstattung
für Eintrittsgeldern. Der Vertragspartner muss sich damit ggf.
entsprechend gegenüber seinen Kunden absichern. Über die jeweils
bestehenden Risiken wird der Vertragspartner sich bei Bedarf vor
Leistungserbringung bei der BIG cinema GmbH informieren und darüber
hinaus selbst Vorsorge zur Absicherung eines möglichen Ausfalles des
vermieteten Equipments tragen. Dies geschieht branchenüblich durch die
Anmietung eines Backup-Systems.
§12. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist das vermietete
Equipment vollständig geordnet und sauber vom Vertragspartner im Lager
der BIG cinema GmbH abzugeben. Die Pflicht zur Rückgabe erstreckt sich
auch auf defektes uns ausgetauschtes Equipment, insbesondere auf
Leuchtmittel und anderes Zubehör. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen
aller vermieteten Gegenstände im Lager der BIG cinema GmbH
abgeschlossen. Bei verspäteter Rückgabe hat der Vertragspartner eine
Vertragsstrafe von 50 % der Bruttoauftragssummer neben dem vereinbarten
Mietzins zu zahlen.
§13. Erfüllungsort ist der Sitz der BIG cinema GmbH in Leipzig.
§14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.
§15. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.