AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BIG cinema GmbH, Görlitzer Straße 10, 04129 Leipzig

Vermietung und sonstige Sach- und Dienstleistungen

§ 1. Diese Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich bei Verträgen zwischen der BIG cinema GmbH und Unternehmern gern. §14 BGB. Sie gelten auch für künftige Verträge. Die Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen erfolgt auch durch schlüssiges Handeln, sobald der Vertragspartner die Leistungen der BIG cinema GmbH annimmt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nicht gültig. Ihnen wird bereits hiermit widersprochen.

§2. Die BIG cinema GmbH bietet ihre Leistungen unverbindlich an.

§3. BIG cinema vermietet insbesondere Equipment für Ton- und Filmvorführungen. Den Transport
schuldet die BIG cinema GmbH auch dann, wenn sie den Transport im Auftrag des Kunden nicht organisiert.

§4. Wenn die Parteien keinen Preis vereinbaren, ergeben sich die Preise für die jeweiligen Leistungen aus den Listenpreisen. Die Preislisten der BIG cinema GmbH werden auf Anforderung versandt. Darüber hinaus sind diese auf der Webseite einzusehen.

§5. Eine Stornierung der Leistungen ist nur vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung möglich. Der Vertragspartner gewährt im Falle der Stornierung an die BIG cinema GmbH folgende Stornokosten als Vertragsstrafe:

  • ab dem 30. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 20 % der Bruttoauftragssumme
  • ab dem 10. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 50 % der Bruttoauftragssumme
  • ab dem 3. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 80 % der Bruttoauftragssumme
  • ab dem 2. Tag vor dem vertraglichen Mietbeginn 100 % der Bruttoauftragssumme

Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der BIG cinema GmbH maßgebend.

§6. Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird mit Übergabe des vermieteten Equipments bzw.
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen fällig. Die Rechnung der BIG cinema GmbH ist
innerhalb von drei Tagen auszugleichen. Darüber hinaus hat die BIG cinema GmbH das Recht, vor
Übergabe des vermieteten Equipments einen Kostenvorschuss i. H. v. 75 % der Bruttoauftragssumme vom Vertragspartner mit einer Zahlungsfrist von drei Tagen zu fordern. Für den Fall, dass die Begleichung der Rechnung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug und es entfällt dadurch auch ein möglicherweise im Rahmen des Vertrages vereinbarter Discount bzw. Nachlass.

§7. Das von der BIG cinema GmbH vermietete Equipment muss vom Vertragspartner besonders
sorgfältig behandelt werden. Eine Bedienung ist nur durch technisch geschultes Personal zulässig.
Der Vertragspartner wird der BIG cinema GmbH jeden Schaden am Equipment ersetzen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Schaden an dem vermieteten Equipment durch die BIG cinema GmbH verursacht wurde. Der Vertragspartner hat das vermietete Equipment bei Übernahme sorgfältig
zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Auch nach der Übernahme wird der Vertragspartner das Equipment insbesondere die technisch aufwendigen Geräte im Rahmen der sorgfältigen Behandlung permanent prüfen und etwaige Störungen bzw. Fehler unverzüglich der BIG cinema GmbH schriftlich mitteilen. Die Beseitigung der Störungen bzw. der Fehler am vermieteten Equipment obliegt ausschließlich dem Fachpersonal der BIG cinema GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, an dem vermieteten Equipment bzw. den Geräten Änderungen oder Reparaturen vorzunehmen. Den Aufwand der Fehlerbeseitigung bzw. die Kosten der Reparaturen am vermieteten Equipment, die während der Mietdauer anfallen, wird der Vertragspartner gegenüber der BIG cinema GmbH erstatten, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Störungen bzw. Fehler in den Verantwortungsbereich der BIG cinema GmbH fallen.

§8. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit auch Servicepersonal von der BIG cinema GmbH insbesondere für die Bedienung des vermieteten Equipments in Anspruch zu nehmen. Die Parteien
schließen hierüber eine gesonderte vertragliche Vereinbarung. Schadensersatz kann nur dann von der BIG cinema GmbH gefordert werden, wenn der BIG cinema GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern und
leitenden Angestellten der Vorwurf eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Auswahlverschuldens gemacht werden kann.

§9. Die BIG cinema GmbH haftet ausschließlich nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen. Eine Haftung der BIG cinema GmbH bei leichter Fahrlässigkeit besteht nicht.
Dies gilt auch für alle möglichen Schäden des Vertragspartners.

§10. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das gemietete Equipment gegen das Risiko des Verlustes, des Diebstahls, der Beschädigung etc. zu versichern. Dabei muss der Vertragspartner insbesondere eine Haftpflichtversicherung besitzen, die auch die Gefahren versichert, die evtl. von dem
vermieteten Equipment ausgehen können, sei es durch die mit dem Equipment naturgemäß verbunden Risiken, als auch die durch die Bedienung und Unwelteinflüsse entstehenden Risiken, z. B. bei
Unwettern.

§11. BIG cinema haftet nicht für den Aufbau des vermieteten Equipments. Der Aufbau und die gegen
Unwelteinflüsse vorzunehmenden Sicherungen obliegen ausschließlich dem Mieter, es sei denn, die
Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die BIG cinema GmbH dem Vertragspartner vereinbarungsgemäß Service- und Bedienpersonal zu Verfügung stellt. Bei einem Ausfall der gemieteten Geräte übernimmt die BIG cinema auch keine Haftung für Folgeschäden entsprechend Ziffer 9 der AGB. Dieser Haftungsausschluss giltinsbesondere für die Rückerstattung für Eintrittsgeldern. Der Vertragspartner muss sich damit ggf. entsprechend gegenüber seinen Kunden abischern. Über die jeweils bestehenden Risiken wird der Vertragspartner sich bei Bedarf vor Leistungserbringung bei der BIG cinema GmbH informieren und darüber hinaus selbst Vorsorge zur Absicherung eines möglichen Ausfalles des vermieteten Equipments tragen. Dies geschieht branchenüblich durch die Anmietung eines Backup-Systems.

§12. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist das vermietete Equipment vollständig geordnet und
sauber vom Vertragspartner im Lager der BIG cinema GmbH abzugeben. Die Pflicht zur Rückgabe
erstreckt sich auch auf defektes uns ausgetauschtes Equipment, insbesondere auf Leuchtmittel und
anderes Zubehör. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller vermieteten Gegenstände im Lager der BIG cinema GmbH abgeschlossen. Bei verspäteter Rückgabe hat der Vertragspartner eine Vertragsstrafe von 50 % der Bruttoauftragssummer neben dem vereinbarten Mietzins zu zahlen.

§13. Erfüllungsort ist Sitz der BIG cinema Gmbh

§14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.

§15. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den
Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

© 2020 BIG cinema GmbH.